Sachsenring
Die Rennstrecke erreichen Sie in 35 Gehminuten.
Ferienwohnung in Hohenstein-Ernstthal, 35 Gehminuten vom Sachsenring.
Die Wohnung wurde 2024 saniert und liegt direkt am Karl-May-Wanderweg. Markt, Bäcker und Apotheke sind in 5 bis 10 Minuten zu Fuß erreichbar.
Für größere Gruppen gibt es im Haus ein Zusatzzimmer für zwei weitere Gäste, auf Anfrage.
So lange brauchen Sie zu Fuß von der Wohnung. Ein Auto brauchen Sie hier kaum.
Zu Rennwochenenden am Sachsenring fragen Sie am besten früh an.
Hohenstein-Ernstthal liegt in Sachsen zwischen Chemnitz und dem Erzgebirge und ist die Geburtsstadt von Karl May.
Modern eingerichtet, 2024 saniert, mit tollem Ausblick und direkt am Karl-May-Wanderweg.
Hohenstein-Ernstthal in Sachsen, die Geburtsstadt von Karl May, am Sachsenring.
Die Rennstrecke erreichen Sie in 35 Gehminuten.
Ein Spaziergang im Grünen, 45 Minuten zu Fuß.
Rennsportgeschichte, 15 Minuten von der Wohnung.
Der Weg führt direkt an der Wohnung vorbei. Das Geburtshaus des Schriftstellers erreichen Sie in 15 Minuten.
Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie das Erzgebirge mit dem Fichtelberg liegen in Reichweite, im Winter auch zum Skifahren und Schlittenfahren.
So lange brauchen Sie zu Fuß von der Wohnung.
Zu Rennwochenenden am Sachsenring fragen Sie am besten früh an.
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FeWo Bergblick, Familie Gottwald
Langenberger Str. 9
09337 Hohenstein-Ernstthal
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Rechte und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag (Informationen des DEHOGA).
Im Gastgewerbe darf ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen Gast und Gastgeber erwartet werden. Dennoch kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Dabei gerät häufig in Vergessenheit, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Weit verbreitet ist die Ansicht, eine Reservierung sei eine Art „unverbindliche Voranfrage“, die zwar den Gastgeber verpflichte, vom Gast aber jederzeit ohne Folgen rückgängig gemacht werden könne. Um Missverständnisse auszuräumen, geben wir nachfolgend einen kurzen, unverbindlichen Überblick.
Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischttypischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrags. Er kommt durch zwei übereinstimmende, mündliche oder schriftliche Willenserklärungen zustande, durch Angebot und Annahme. Die Erklärung, eine Unterkunft reservieren zu wollen, ist bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags. Sobald die Reservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Vertrag vor. Das gilt selbst dann, wenn die Parteien noch nicht über alle Vertragsbestandteile abschließend entschieden haben.
Der wesentliche Inhalt des Vertrags bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat der Gastgeber die vereinbarte Unterkunft während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast ist zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.
Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann er von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf „Stornierung“. Die bestellte und bereitgehaltene Unterkunft ist zu bezahlen, auch wenn sie aus Gründen, die in der Sphäre des Gastes liegen, nicht in Anspruch genommen wird.
Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu zahlende Summe wird oft „Stornogebühr“ genannt. Sofern Vertrag oder AGB nichts anderes bestimmen, ist sie keine Sanktion, sondern die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Preis) abzüglich der ersparten Aufwendungen des Gastgebers. Nicht angefallene Betriebskosten, etwa für Bewirtung oder Bettwäsche, muss sich der Gastgeber nach § 552 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen lassen. Die Höhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Rechtsprechung hält vom Übernachtungspreis regelmäßig folgende Pauschalen für angemessen:
Beiden Parteien ist es unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.
Außerdem muss sich der Gastgeber Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung erlangt. Eine grundsätzliche Pflicht, bei fehlender Inanspruchnahme einen Ersatzmieter zu suchen, besteht nicht. Allerdings darf sich der Gastgeber nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA), Bonn
Welche Daten wir verarbeiten und welche Rechte Sie haben.
Angelika Gottwald, Langenberger Str. 9, 09337 Hohenstein-Ernstthal
E-Mail: kontakt@bergblick-fewo.com, Telefon: +49 1520 5948187
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Der Belegungskalender zeigt nur belegte Zeiträume, keine Namen oder sonstigen Angaben zu Gästen.
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Stand: Oktober 2026
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